Allgemeine Lieferbedingungen der Firma Manuel Kucksdorf
 
1. Geltungsbereich:
 
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Manuel Kucksdorf und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Lieferbedingungen. 
 
2. Vertragsschluss: 
 
a) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde / Besteller das Angebot der Firma Manuel Kucksdorf schriftlich annimmt (Bestellung).
 
b) Die Firma Manuel Kucksdorf wird den Zugang der Bestellung in Textform (z. B. durch Fax oder E-Mail) bestätigen.
 
c) Die Firma Manuel Kucksdorf  ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat (kurzfristige Einstellungen der Produktion gelten nicht als Einstellungen in diesem Sinne), sofern diese Umstände erst nach Vertragsschluss eingetreten sind und die Firma Manuel Kucksdorf die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. Über die genannten Umstände hat die Firma Manuel Kucksdorf den Besteller unverzüglich zu benachrichtigen und ihm die erbrachten Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
 
3. Zahlungsbedingungen: 
 
Gemäß festgelegten Zahlungsplan. 
 
4. Lieferung, Gefahrübergang, Eigentumsvorbehalt: 
 
a) Die Lieferung der Ware erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferanschrift. 
 
b) Die Auslieferung der Ware erfolgt auf Gefahr der Firma Manuel Kucksdorf. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe oder bei Annahmeverzug des Bestellers auf diesen über.
 
c) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Firma Manuel Kucksdorf. Diese behält sich das Eigentum an sämtlichen zur Lieferung gehörenden Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. 
 
d) Die Firma Manuel Kucksdorf ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden / Besteller zumutbar ist. 
 
e) Die Lieferfrist ist – vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung – unverbindlich. 
 
Die Lieferfrist verlängert sich auf jeden Fall angemessen, wenn es zu Störungen im Geschäftsbetrieb des Herstellers oder Vorlieferanten von Manuel Kucksdorf kommt, die Firma Manuel Kucksdorf nicht zu vertreten hat.
 
5. Rechte des Kunden bei Mängeln: 
 
a) Hinsichtlich Art, Umfang und Beschaffenheit der Ware sind ausschließlich die im Angebot gemachten Angaben maßgeblich. Anderweitige Angaben von Dritten, z.B. des Herstellers oder Unterlieferanten oder deren Gehilfen, sind für die  vereinbarte Beschaffenheit der Ware unbeachtlich. 
 
b) Der Besteller ist verpflichtet, offensichtliche Sachmängel unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Ware der Firma Manuel Kucksdorf anzuzeigen. 
 
c) Die Rechte des Bestellers bei Mängeln auf Nacherfüllung, Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises bestimmen sich nach den gesetzlichen Regelungen des BGB. Für etwaige Schadensersatzansprüche neben der Leistung und statt der Leistung gilt die Regelung in Nr. 7.
 
6. Haftung:
 
a) Die Firma Manuel Kucksdorf haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz begründen. 
 
b) Sofern die Firma Manuel Kucksdorf auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.
 
c) Soweit die Haftung der Firma Manuel Kucksdorf ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen. 
 
7. Aufrechnung:
 
Ein Aufrechnungsrecht des Bestellers besteht nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unbestritten sind. 
 
8. Annulierungskosten:
 
Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann die Firma Manuel Kucksdorf ungeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, mindestens 5 % der vereinbarten Vergütung für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Der Firma Manuel Kucksdorf bleibt es unbenommen, einen höheren Schaden geltend zu machen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ihr vom Hersteller / Vorlieferanten höherer Stornierungskosten berechnet werden. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
 
9. Schlussbestimmungen: 
 
a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 
 
b) Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferbedingungen unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der Lieferbedingungen im Übrigen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die wirtschaftlich und rechtlich dem an nächsten kommt, was die Parteien mit der ursprünglichen Regelung beabsichtigt haben. Dies gilt auch für etwaige Vertragslücken.